Business Sprachreisen - Bildungsurlaub

Sie können sich eine Sprachreise auch als Bildungsurlaub anerkennen lassen:

In 11 von 16 Bundesländern besteht ein Recht auf Bildungsurlaub für alle, die in Vollzeit seit mindestens 6 Monaten in einem Unternehmen arbeiten - unter Fortzahlung des Gehalts. Wenn "Ihr" Bundesland keinen Bildungsurlaub kennt, lohnt es sich, mit Ihrem Arbeitgeber zu sprechen: Nicht selten sind Arbeitgeber bereit, die Bildungsurlaub-Bescheinigungen anderer Bundesländer zu akzeptieren - inklusive Gehaltsfortzahlung für die Dauer des Bildungsurlaubs.

Wo Sie Bildungsurlaub machen können

... zeigt Ihnen diese SUCHE auf einen Klick!

Anerkennung einer Sprachreise als Bildungsurlaub

Folgende Bundesländer erkennen eine Sprachreise unter bestimmten Bedingungen (s.u.) als Bildungsurlaub an:

  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Rheinland-Pfalz
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein

In folgenden Ländern gilt die Anerkennung als Bildungsurlaub nur für den öffentlichen Dienst:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Sachsen
  • Thüringen

In Nordrhein-Westfalen gibt es eine dem Bildungsurlaub vergleichbare Regelung:

  • Kostenerstattung von bis zu 500 € für eine Sprachreise für alle, die in NRW arbeiten und seit 2 Jahren keine andere Weiterbildung besucht haben:

    So funktioniert es: Sie beantragen den Bildungsscheck und reichen diesen Scheck bei GLS ein, nachdem Sie sich angemeldet haben. mehr

Die Bedingungen für eine Anerkennung als Bildungsurlaub:

Die Sprachreise bzw. der Sprachkurs muss mindestens 30 Wochenstunden à 45 Minuten umfassen (oder 28 à 50 oder 55 Minuten). Der Sprachkurs muss kein Business Sprachkurs sein - auch allgemeinsprachliche Kurse werden anerkannt.

Pro Jahr sind 5 Tage Bildungsurlaub möglich. Sie können also entweder nur 1 Woche reisen oder aber den Anspruch aus 2 Jahren zusammenlegen und 10 Tage bzw. 2 Wochen reisen. Wenn Sie eine Sprachreise von mehreren Wochen machen, können Sie auch nur einen Teil davon als Bildungsurlaub deklarieren.

Wie Sie Bildungsurlaub beantragen:

  1. Suchen Sie sich einen Sprachkurs aus, der min. 28 oder 30 Wochenstunden hat.
  2. Melden Sie sich 3 Monate vor Reisebeginn an* und vermerken Sie in diesem Formular, dass Sie einen Bildungsurlaub machen
  3. Ihre Anmeldebestätigung bekommen Sie sofort, die Bescheinigung zum Bildungsurlaub ca. 2 Wochen später (Ausnahme Niedersachsen: hier kann das Anerkennungsverfahren bis zu 12 Wochen dauern).

* Bitte beachten: Bildungsurlaub kann nicht nachträglich beantragt werden!

Wir beraten Sie gern:

Ihre Ansprechpartnerin ist Miriam Walter:

Tel: (030) 780089-710
miriam.walter@gls-sprachenzentrum.de

Steuerliche Absetzbarkeit

Ein Sprachkurs, der der Weiterbildung dient, ist - grundsätzlich zumindest - immer dann steuerlich absetzbar, wenn er min. 28 oder 30 Wochenstunden hat.

Wir empfehlen, sich vor der Buchung beim Finanzamt rückzuversichern oder mit Ihrem Steuerberater zu sprechen.