Sprachreisen - Bildungsurlaub

Sie können sich eine Sprachreise auch als Bildungsurlaub anerkennen lassen:

In 11 von 16 Bundesländern besteht ein Recht auf Bildungsurlaub für alle, die in Vollzeit seit mindestens 6 Monaten in einem Unternehmen arbeiten - unter Fortzahlung des Gehalts. Wenn "Ihr" Bundesland keinen Bildungsurlaub kennt, lohnt es sich, mit Ihrem Arbeitgeber zu sprechen: Nicht selten sind Arbeitgeber bereit, die Bildungsurlaub-Bescheinigungen anderer Bundesländer zu akzeptieren - inklusive Gehaltsfortzahlung für die Dauer des Bildungsurlaubs.

Zusätzlich zur Bildungsfreistellung gibt es die Möglichkeit, für Teilnehmer aus ganz Deutschland, verschiedene Fördermöglichkeiten für Ihren Sprachkukrs im Ausland in Anspruch zu nehmen:

- Bildungsprämie (Bundesweit)

- Bildungsgutschein (Brandenburg)

- Bildungsscheck (NRW)

Wo Sie Bildungsurlaub machen können

... zeigt Ihnen diese SUCHE auf einen Klick!

FAQ zum Bildungsurlaub

Wie die Anerkennung als Bildungsurlaub funktioniert, erklärt Miriam Walter, Ihre Ansprechpartnerin bei GLS: mehr

Anerkennung einer Sprachreise als Bildungsurlaub

Folgende Bundesländer erkennen eine Sprachreise unter bestimmten Bedingungen (s.u.) als Bildungsurlaub an:

Die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen verfügen über kein Bildungsurlaubgesetz.

Die Bedingungen für eine Anerkennung als Bildungsurlaub:

Von Bundesland zu Bundesland gelten gesetzliche Unterschiede und Besonderheiten bei der Beantragung des Bildungsurlaubs für Ihren Sprachkurs im Ausland.

Für die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen und Hamburg gilt: um Ihre Sprachreise als Bildungsurlaub erkennen zu lassen, müssen Sie mindestens einen Intensivkurs mit 30 Wochenstunden á 45 Minuten.

In einigen Bundesländer (dazu gehören Hessen, Meckenburg Vorpommern und Niedersachsen) muss der Sprachkurs mindestens einen Lernumfang von 6 Zeitstunden á 60 Minuten umfassen.

In Schleswig Holstein muss der Kurs einen Lernumfang von mindestens 37 Wochenstunden á 45 Minuten umfassen.

Der Sprachkurs muss kein Business Englisch Kurs sein - auch allgemeinsprachliche Sprachkurse werden anerkannt.

Pro Jahr sind 5 Tage Bildungsurlaub möglich. Sie können also entweder nur 1 Woche reisen oder aber den Anspruch aus 2 Jahren zusammenlegen und 10 Tage bzw. 2 Wochen reisen. Wenn Sie eine Sprachreise von mehreren Wochen machen, können Sie auch nur einen Teil davon als Bildungsurlaub deklarieren.

Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen zum Bildungsurlaub in Ihrem Bundesland. Wir beraten Sie gern.

Wie Sie Bildungsurlaub beantragen:

  1. Suchen Sie sich einen passenden Sprachkurs aus. Gerne empfehlen wir Ihnen einen passenden Kurs
  2. Melden Sie sich 3 Monate vor Reisebeginn an* und vermerken Sie in diesem Formular, dass Sie einen Bildungsurlaub machen
  3. Ihre Anmeldebestätigung bekommen Sie sofort, die Bescheinigung zum Bildungsurlaub ca. 2 Wochen später (Ausnahme Niedersachsen: hier kann das Anerkennungsverfahren bis zu 12 Wochen dauern).

* Bitte beachten: Bildungsurlaub kann nicht nachträglich beantragt werden!

Wir beraten Sie gern:

Ihre Ansprechpartnerin ist Miriam Walter:

Tel: (030) 780089-710
miriam.walter@gls-sprachenzentrum.de

Steuerliche Absetzbarkeit

Ein Sprachkurs, der der Weiterbildung dient, ist - grundsätzlich zumindest - immer dann steuerlich absetzbar, wenn er min. 28 oder 30 Wochenstunden hat.

Wir empfehlen, sich vor der Buchung beim Finanzamt rückzuversichern oder mit Ihrem Steuerberater zu sprechen.