Aufwandsentschädigungen

Apropos Steuer:

Die Ihnen gezahlte Aufwandsentschädigung brauchen Sie nicht zu versteuern! Denn es handelt sich nicht um ein (Neben-)Einkommen oder Mieteinnahmen, sondern Sie sollen lediglich für den Aufwand entschädigen werden, der Ihnen durch einen Gast entsteht.

Sie erhalten die Aufwandsentschädigung, nachdem Ihr Gast abgereist ist. Falls Ihr Gast länger als vier Wochen bleibt, bekommen Sie nach jeweils vier Wochen eine Teilzahlung.

Aufwandsentschädigungen in der Hauptsaison: Juli - August

Die Hauptsaison dauert vom 26. Juni - 13. August 2011. Es gelten folgende Tagessätze:

Sie bieten an:1-7 Wochenab 8 Wochen
EZohne Mahlzeit12 € / Tag11 € / Tag
mit Frühstück17 € / Tag15 € / Tag
mit Halbpension*21 € / Tag19 € / Tag
DZohne Mahlzeit 9 € pro Person & Tag8 € pro Person & Tag
mit Frühstück13 € pro Person & Tag11 € pro Person & Tag
mit Halbpension*17 € pro Person & Tag15 € pro Person & Tag

* Bei diesen Optionen ist inbegriffen, dass Sie den Gast bei An- und Abreise am/zum Flughafen/Bahnhof begleiten.

 

Aufwandsentschädigungen in der Nebensaison

Die Nebensaison dauert vom 01.01. - 25. 06.2011 und vom 14.08. - 31.12.2011. Es gelten folgende Tagessätze: 

Sie bieten an:1-7 Wochenab 8 Wochen
EZohne Mahlzeit12 € / Tag11 € / Tag
mit Frühstück15 € / Tag14 € / Tag
mit Halbpension*19 € / Tag18 € / Tag
DZohne Mahlzeit 9 € pro Person & Tag8 € pro Person & Tag
mit Frühstück11 € pro Person & Tag10 € pro Person & Tag
mit Halbpension*15 € pro Person & Tag13 € pro Person & Tag

* Bei diesen Optionen ist inbegriffen, dass Sie den Gast bei An- und Abreise am/zum Flughafen/Bahnhof begleiten.