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Wissenswertes

Wenn Sie sich als Gastgeber bewerben, kontaktieren wir sie telefonisch, sobald ein Ihrer Bewerbung entsprechender Austauschschüler aus dem Ausland bucht und schicken Ihnen seine/ihre Bewerbungsunterlagen zu.

Wenn Sie die Aufnahme dieses Gastes dann bestätigen, bekommen Sie von uns eine schriftliche Bestätigung mit den persönlichen Daten des Austauschschülers.

Das Gästezimmer

Ihr Gästezimmer sollte durch eine Tür verschließbar und beheizbar sein, ein Fenster haben und außerdem mindestens mit folgenden Möbeln eingerichtet sein:  

  • einem Bett oder Futon
  • einem Kleiderschrank oder Regal und Kleiderstange
  • einem Schreibtisch mit Lampe und Stuhl 

Bitte überlassen Sie Ihrem Gast außerdem einen Schlüssel zur Wohnungstür.

Austauschschüler als Mitbewohner

Der Sinn des Aufenthalts eines Austauschschülers bei Ihnen ist es, sich durch den direkten Kontakt zu Ihnen im Deutschen zu verbessern, sowie Einblick in das deutsche Alltagsleben zu gewinnen. Daher sollten Sie sich auch auf Deutsch mit Ihrem Gast unterhalten.  

Generell muss sich Ihr Gast an die Regeln halten, die in Ihrer Familie bestehen. Entscheidend ist hier natürlich Ihr gesundes Augenmaß und eine gewisse Toleranz ebenso wie in Deutschland geltende Gesetze (z.B. das Jugendschutzgesetz). Sehen Sie sich in diesem Zusammenhang bitte auch den Leitfaden an, den jeder Teilnehmer von uns als Vorbereitung für den Aufenthalt in einer Gastfamilie erhält. 

Sie sollten während des Aufenthalts Ihres Gastes nicht für längere Zeit abwesend sein.

Bad, Wäsche, Telefon

Bettwäsche und Handtücher sollten regelmäßig gewechselt werden. Es wäre nett, wenn Sie sich, besonders bei längerem Aufenthalt, um die Wäsche Ihres Gastes kümmern würden, bzw. eine interne Abmachung treffen könnten. 

Der Austauschschüler sollte selbst für Ordnung und Sauberkeit in seinem Zimmer sorgen, sowie die gemeinsam genutzten Räume wie Bad und Küche in sauberem Zustand hinterlassen.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die Austauschschüler nicht zur Hausarbeit herangezogen werden dürfen. 

Wir würden es begrüßen, wenn Sie dem Schüler am Tag seiner Ankunft erlauben würden, zu Hause anzurufen. Es ist angebracht, mit dem Schüler zu verabreden, dass er sich zurückrufen lässt. Falls Sie Ihrem Gast erlauben möchten, Ihr Telefon zu benutzen, können Sie ihm die Gebühren für seine Gespräche berechnen.

GLS kann für erhöhte Telefonrechnungen, die durch den Gast verursacht wurden, leider nicht aufkommen

Verpflegung

Austauschschüler bekommen grundsätzlich Vollverpflegung.

Krankheit, Schadensfälle, Versicherung

Falls Ihr Gast einmal erkranken sollte, helfen Sie ihm bitte beim Gang zum Arzt. Bitte melden Sie Krankheit oder Unfall Ihres Gastes sofort bei GLS, damit wir die Eltern des Teilnehmers bzw. die Agentur benachrichtigen können.

Schüler aus dem Gebiet der Europäischen Gemeinschaft werden gegen Vorlage des Formulars E 111 (bei einer Krankenkasse gegen das Formular A6 einzutauschen) kostenlos behandelt. Schüler aus anderen Ländern, die nicht privat krankenversichert sind, tragen die Kosten selbst. GLS bietet die Möglichkeit an, ein komplettes Versicherungspaket für die Dauer des Aufenthalts abzuschließen.  

Für den Fall, dass Ihr Gast in Ihrem Hause etwas beschädigen sollte, empfehlen wir Ihnen, eventuelle Schadensersatzforderungen noch während dessen Anwesenheit mit dem Studenten zu besprechen und zu regeln, da er den Schaden begleichen muss. Sollte es dabei Schwierigkeiten geben, sind wir Ihnen natürlich gerne behilflich. Wir weisen aber darauf hin, dass GLS in diesen Fällen keine Haftung übernehmen kann.

Stornierungen oder Umbuchungen

Es kommt gelegentlich vor, dass unsere Kunden, nachdem sie bereits bei Ihnen platziert worden sind, den Kurs kurzfristig stornieren oder die Termine verschieben.

Da wir aus Kulanzgründen unseren Geschäftspartnern, über die die Kunden an uns vermittelt werden, keinerlei Gebühren in Rechnung stellen können, sind wir leider auch nicht in der Lage, Ihnen in solchen Fällen eine Entschädigung zu zahlen. 

Wenn ein Kunde bereits hier in Berlin ist und eine Umplatzierung in eine andere Familie wünscht, kommen wir diesem Wunsch in der Regel nach, um mögliche Eskalationen zu vermeiden.  

Sie erhalten die Aufwandsentschädigung für jede angefangene Woche, die der Gast bei Ihnen gewohnt hat. Wir können Ihnen leider auch in diesem Fall keine Ausfallgebühr zahlen, werden uns aber darum bemühen, so schnell wie möglich einen anderen Gast bei Ihnen zu platzieren.