GLS High School - Geschäftsbedingungen

1. Bewerbung, Abschluss des Vertrags

1.1. Die Anmeldung (Anmeldung bzw. Bewerbung) kann direkt bei GLS in Berlin oder bei einem Reisebüro vorgenommen werden.

1.2. Nach Erhalt des Anmeldeformulars vereinbart GLS mit dem Teilnehmer einen Interviewtermin. Bei Programmen von 3 Monaten Dauer oder kürzer ist kein Interview notwendig. Nach dem Interview informiert GLS darüber, ob der Teilnehmer in das Programm aufgenommen werden kann. 

1.3. GLS bietet durch Übersenden des Vertrags über den Gastschulaufenthalt den Abschluss des Vertrags verbindlich an. 

1.4. Der Vertrag kommt ausschließlich dadurch zu Stande, dass das Vertragsexemplar ohne die Vornahme von Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Erhalt unterzeichnet bei GLS eingeht, eine Fristverlängerung ist auf Wunsch möglich.

1.5. GLS weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7,  312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB.

2. Anzahlung, Restzahlung

2.1. Voraussetzung für alle nachfolgenden Zahlungsfälligkeiten ist die Übergabe eines Sicherungsscheins gem. § 651 r Abs. 4 BGB und Artikel 252 EGBGB. Der Sicherungsschein wird zusammen mit dem Vertrag und der Rechnung versandt. 

2.2. Nach Erhalt der Anzahlungsrechnung bzw. der Gesamtrechnung sind die Zahlungen wie folgt fällig: 

a) Nach Erhalt der Rechnung 20% des Programmpreises, bzw. der volle Betrag der Anzahlungsrechnung 

b) 4 Monate vor Abreise 50% des Programmpreises 

c) 2 Monate vor Abreise, spätestens aber bei Erhalt der Adresse der Gastfamilie und der Schulplatzierung 30% des Programmpreises 

2.3. Soweit GLS zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen bereit und in der Lage ist, insbesondere die Adresse der Gastfamilie benannt und die Schulplatzierung erfolgt ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Programmpreises kein Anspruch auf den Antritt des Gastschulaufenthalts, bzw. auf Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen. 

3. Rücktritt durch den Teilnehmer vor Reisebeginn / Stornokosten

3.1. 3.1. Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber GLS unter der unten angegebenen Anschrift zu erklären. 

3.2. Tritt der Teilnehmer vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert GLS den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann GLS, soweit es den Rücktritt nicht zu vertreten hat oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von GLS unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

3.3. Die Höhe der Entschädigung bemisst sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der ersparten Kosten von GLS sowie abzüglich dessen, was GLS durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwirbt. Die Pauschalen sind unter der Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Beginn der Reise sowie der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistung festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs zur Rücktrittserklärung in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis wie folgt berechnet:

  • Nach Vertragsschluss 10% des Programmpreises
  • Ab 3 Monate vor Programmbeginn 20% des Programmpreises
  • Ab 2 Monate vor Programmbeginn 30% des Programmpreises
  • Ab 1 Monat vor Programmbeginn 40% des Programmpreises

3.4. Dem/der Teilnehmer/in bleibt es in jedem Fall unbenommen, GLS nachzuweisen, dass GLS überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Pauschale. GLS behält sich ebenfalls vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit GLS nachweisen kann, dass wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind, insbesondere wenn von den Leistungserbringern im Ausland keine oder nur wenig Rückzahlungen nach einer Stornierung geleistet werden. In diesem Fall ist GLS verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was GLS durch anderweitige Verwendung der Leistung erwirbt, konkret zu beziffern und zu belegen.

3.6 GLS ist verpflichtet infolge eines Rücktritts die Rückerstattung des Reisepreises unverzüglich aber auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten. 

3.7 § 651 e BGB bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.

4. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

4.1. Stört der Teilnehmer ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig die Durchführung eines Programms, verletzt er berechtigte Interessen der Gastfamilie / der Mitschüler im Internat oder beeinträchtigt er das Miteinander in der Gastfamilie / im Internat, der Schule oder der örtlichen Gemeinschaft unzumutbar oder verstößt er gegen die ihm mitgeteilten, dem Vertrag zu Grunde liegenden Programmregeln oder gegen die Gesetze, die Schul- oder Internatsordnung, die Sitten oder Gebräuche des Gastlandes in grober Weise, so ist GLS berechtigt, den Vertrag zu kündigen. 

4.2. Die Kündigung setzt eine Abmahnung voraus, es sei denn, der Verstoß oder das Fehlverhalten des Teilnehmers sind objektiv so schwerwiegend, so dass auch unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Reisenden eine sofortige Kündigung des Vertrages durch GLS gerechtfertigt ist. Dies ist insbesondere im Falle einer erheblichen Gefährdung des Teilnehmers selbst oder beteiligter Personen der Fall oder, wenn sich der Teilnehmer ohne sachlich rechtfertigenden Grund weigert, seine Vertragspflichten zu erfüllen.

4.3. Die jeweilige GLS Partnerorganisation im Gastland ist von GLS bevollmächtigt, Abmahnungen vorzunehmen und gegebenenfalls die Kündigung auszusprechen. 

4.4. Im Fall einer berechtigten Kündigung bleibt der Anspruch von GLS auf den Reisepreis in vollem Umfang erhalten. GLS erstattet jedoch ersparte Aufwendungen in dem Umfang, in dem diese bei GLS selbst eintreten oder von den örtlichen Partnern und Leistungsträgern tatsächlich an GLS erstattet werden. Hierzu erteilt GLS im Kündigungsfall eine nachprüfbare Abrechnung. 

5. Obliegenheiten des Teilnehmers

5.1. Wird der Gastschulaufenthalt nicht frei von Mängeln erbracht, so kann der Teilnehmer Abhilfe verlangen. Soweit GLS infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Teilnehmer weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.

a) Der Teilnehmer ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von GLS Berlin anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Über die Person und die Kommunikationsdaten der GLS Partnerorganisation im Gastland wird der Teilnehmer spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen informiert.

b) Unabhängig von der Anzeigepflicht des Teilnehmers sind auch die gesetzlichen Vertreter verpflichtet, ihnen bekannt gewordene Mängel gegenüber GLS anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.

5.2.Örtliche Leistungsträger und Partner von GLS und deren Mitarbeiter sind nicht befugt und von GLS nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen GLS anzuerkennen.

5.3 Will der Teilnehmer den Gastschulaufenthaltsvertrag wegen eines Mangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er GLS zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von GLS verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

6. Beschränkung der Haftung

6.1. Die vertragliche Haftung von GLS für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

a) soweit ein Schaden des Teilnehmern weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

b) soweit GLS für einen dem Teilnehmern entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.

6.2. GLS haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung  Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Teilnehmern erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von GLS sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651 b, 651 c, 651 w und 651 y BGB bleiben hierdurch unberührt. GLS haftet jedoch insoweit für einen Schaden des Teilnehmers wenn die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von GLS ursächlich geworden ist.

7. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

7.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Teilnehmer gegenüber GLS geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch gegenüber dem Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen gebucht war. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen. 

7.2. Ansprüche verjähren gemäß § 651 j BGB nach zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

8. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

8.1. GLS wird den Teilnehmern über allgemeine Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. 

8.2. Der Teilnehmer ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und  Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn GLS schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

8.3. GLS haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Teilnehmer ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass GLS eigene Pflichten verletzt hat.

9. Informationen zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen

9.1. GLS informiert den Teilnehmern entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.

9.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist GLS verpflichtet, dem Teilnehmer die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald GLS weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird GLS den Teilnehmern informieren.

9.3. Wechselt die dem Teilnehmer als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird GLS den Teilnehmer unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.

9.4. GLS sichert zu, keine jener Fluggesellschaften zu buchen, die auf der sog. "Schwarzen Liste" aufgeführt sind. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist abrufbar über http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm  und in den Geschäftsräumen von GLS einzusehen.

10. Alternative Streitbeilegung

GLS weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass GLS nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für GLS verpflichtend würde, informiert GLS die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. GLS weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

11. Hinweise zum Datenschutz

Ihre persönlichen Daten werden in unserer hausinternen Datenbank gespeichert. Wir nutzen die Daten, um Ihre Anfrage bearbeiten zu können und Ihnen Angebote und Informationen zukommen zu lassen. Wir geben Ihre persönlichen Daten grundsätzlich nicht ohne Ihre Einwilligung an Dritte weiter, sofern dies nicht zur Vertragsdurchführung notwendig ist. Auch die Übermittlung an auskunftsberechtigte staatliche Institutionen und Behörden erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Auskunftspflichten oder aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung zur Auskunftspflicht. Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft, Korrektur, Löschung oder Anonymisierung Ihrer Daten, bitte beachten Sie jedoch, dass dann möglicherweise die Vertragserfüllung nicht mehr gewährleistet ist.

Die einzige Ausnahme ist wie folgt: Im Zuge der Qualitätssicherung des DFH (Deutscher Fachverband High School) hat sich das GLS Sprachenzentrum als dessen Mitglied verpflichtet, jährlich 150 zufällig ausgewählte Datensätze von High School Teilnehmern vor Abreise an den DFH zu übermitteln. Dies geschieht mit dem Ziel der Qualitätsbeurteilung des Aufenthaltes nach Rückkehr (Zusendung von Fragebögen per E-Mail durch den DFH bzw. eine vom DFH beauftragte Firma); die Ergebnisse werden von einem unabhängigen Beirat geprüft und bewertet. Folgende Daten werden hierfür übermittelt: Name, Vorname, E-Mail-Adresse des Teilnehmers sowie postalische bzw. E-Mail-Adresse der Eltern. Sofern Sie keine Weitergabe der Daten an den DFH wünschen, informieren Sie bitte GLS mit Rücksendung des Vertrags.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.

Reiseveranstalter ist:

GLS Sprachenzentrum, Einzelfirma: Inh. Barbara Jaeschke, Kastanienallee 82, 10435 Berlin HRA 24 131 Amtsgericht Berlin Charlottenburg

Stand: Juli 2022