Allgemeine Vertragsbedingungen für College-Programme
1. Geltungsbereich, Vertragsparteien
1.1. Für sämtliche Verträge über Ihre Teilnahme an College-Programmen (im Folgenden: „Programme“ bzw. „Programm“) – einschließlich solcher, die u.a. Ihre Unterbringung zum Zwecke der Durchführung des Programmes beinhalten – gelten ausschließlich diese Ver-tragsbedingungen, welche Inhalt und Grundlage für den Vertrag über Ihre Programmteil-nahme zwischen Ihnen und GLS Sprachenzentrum Berlin (im Folgenden: „GLS“) darstellen. Abweichende Vertragsbedingungen gelten nur, wenn GLS deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.2. Zweck der Programme von GLS ist Ihre Bildung bzw. Ihre Fortbildung durch Erwerb und Erweiterung von Sprach- und Sozialkompetenzen. Auch in Kombination mit einer der Durch-führung eines Programms dienenden Unterkunft fallen die Programme nicht in den Anwen-dungsbereich des Pauschalreiserechts.
2. Anmeldung, Vertragsschluss
2.1. Informationen auf der Webseite von GLS oder in Prospekten stellen kein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Sie dienen der Information über Programme von GLS.
2.2. Sofern Ihrer Anmeldung eine unverbindliche elektronische Vorfrage über das auf der Webseite von GLS verfügbare Online-Anmeldeformular vorausgeht, stellt Ihre Anfrage über das Online-Anmeldeformular keine verbindliche Vertragserklärung dar. Bei Verwendung des Online-Anmeldeformulars wird Ihnen der Zugang Ihrer Anfrage unmittelbar elektronisch be-stätigt. Die elektronische Zugangsbestätigung stellt ebenfalls keine Vertragserklärung durch GLS dar, sondern bestätigt den Zugang Ihrer Online-Anfrage.
2.3. Dem Vertragsschluss geht ein unverbindliches Beratungs- und Bewerbungsverfahren voraus, im Rahmen dessen Sie detaillierte Informationen zu den verschiedenen Program-men erhalten und gegenüber GLS vollständig und wahrheitsgemäß angeben, ob Sie die per-sönlichen und fachlichen Voraussetzungen (z.B. Alter, Sprachkompetenz, Klassenstufe, Ge-sundheitszustand) für die Teilnahme an dem gewünschten Programm erfüllen.
2.4. Im Anschluss an die Beratung übermittelt GLS Ihnen unter Berücksichtigung der Kriterien und Kapazitäten der Colleges die Vertragsunterlagen nebst Rechnung für das von Ihnen ausgewählte College. Hierdurch bietet GLS Ihnen die Programmteilnahme verbindlich an. An dieses Angebot hält GLS sich für 14 Werktage gebunden. Sollten Sie das Angebot nicht innerhalb von 14 Werktagen annehmen, erlischt das Angebot und es kommt kein Vertrag über Ihre Programmteilnahme zustande. Die Annahmefrist kann auf Ihren Wunsch verlängert werden.
2.5. Der Vertragsschluss erfolgt durch Ihre Annahme des Angebots auf Programmteilnah-me. Die Annahme kann durch ausdrückliche Erklärung (z.B. mündlich, schriftlich, elektro-nisch) gegenüber GLS oder durch Überweisung der Anzahlung erfolgen. Die Annahme er-folgt auf Grundlage der übermittelten Vertragsunterlagen, der Programmausschreibungen sowie unter Anerkennung dieser Vertragsbedingungen.
2.6. Sie haben die Richtigkeit der in den Vertragsunterlagen enthaltenen persönlichen Daten und die Angaben zum Programm unmittelbar zu überprüfen und etwaige Fehler (z.B. einen falsch geschriebenen Namen) unverzüglich GLS mitzuteilen. Es ist insbesondere sicherzustellen, dass eine angegebene E-Mail-Adresse richtig und in der Lage ist, uneingeschränkt E-Mails zu empfangen. Bei einer Nutzung von SPAM-Filtern ist die Möglichkeit der Zustellung si-cherzustellen. Ein diesbezügliches Versäumnis könnte als Mitverschulden angerechnet wer-den.
2.7. Ihnen steht bei Fernabsatzverträgen (z.B. Vertragsschluss via E-Mail, Telefon, Internet) auch als Verbraucher kein gesetzliches Widerrufsrecht zu, weil die Teilnahme an den Program-men von GLS einen spezifischen Zeitraum vorsieht, welcher die Vorhaltung von Kapazitäten erfordert (§§ 312g Absatz 2 Nr. 9, 312 Absatz 7 BGB). Der Vertrag kann durch Verbraucher jedoch ausnahmsweise widerrufen werden, wenn der Vertragsschluss unter gleichzeitiger Anwesenheit der Vertragsschließenden außerhalb der Geschäftsräume von GLS (z.B. Pri-vatwohnung, Haustürgeschäft) geschlossen wurde (§ 312 Absatz 7, 312g Absatz 1 BGB). Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Ver-tragsschluss beruht, auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers (d.h. auf seine Initiati-ve) geführt wurden (§ 312 Absatz 7 BGB). Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ih-rer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
3. Vertragspflichten von GLS, Leistungsumfang
3.1. GLS wird für die Verschaffung der vertraglich vereinbarten Leistungen, insbesondere für eine geregelte Durchführung des Programms und ggf. eine vereinbarungsgemäße Unterkunft sorgen. GLS ist berechtigt, die vertraglichen Leistungen durch Leistungserbringer zu erbrin-gen. Leistungserbringer sind Erfüllungsgehilfen von GLS. Sofern GLS vertragliche Leistun-gen durch Erfüllungsgehilfen erbringt, wird GLS diese sorgfältig auswählen.
3.2. Der konkrete Leistungsumfang bestimmt sich nach dem im Rahmen der Anmeldung auf Grundlage des Programmangebotes individuell getroffenen Vereinbarungen in der Anmelde-bestätigung.
3.3. Ein bestimmter Erfolg des Programmes oder eine bestimmte Art oder Qualität einzelner Leistungsbestandteile (z.B. eine bestimmte Unterkunft) ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich zugesichert ist.
4. Mitwirkungs- und Verhaltenspflichten, Gewährleistung und Fristsetzung
4.1. Sie sind zum rechtzeitigen und pünktlichen Erscheinen am Ort der Programmdurchführung verpflichtet.
4.2. Beförderungsleistungen, insbesondere Flüge, gehören nicht zu den vertraglichen Leistun-gen. GLS empfiehlt für Ihre eigenständig organisierte Anreise, nur kostenfrei oder kosten-günstig umbuchbare Flüge zu buchen und für das Erreichen von Anschlussflügen einen er-heblichen zeitlichen Spielraum einzuplanen.
4.3. Sie sind allein für die Einschätzung Ihres Gesundheitszustands verantwortlich. Bei gesund-heitlichen Bedenken haben Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit und zum Schutz der Leistungs-erbringer Ihre Teilnahme verantwortungsvoll abzuwägen und im Zweifel davon abzusehen.
4.4. Sie sind allein dafür verantwortlich, dass Ihre Reisedokumente (z.B. Pass, Visa, Gesund-heitszertifikate) aktuell und gültig sind sowie dafür, dass Zoll- und Devisenvorschriften ein-gehalten werden und dass der am Ort der Programmdurchführung ggf. vorgeschriebene Versicherungsschutz besteht.
4.5. Sie tragen für einen am Durchführungsort gesetzlich oder behördlich vorgeschriebenen Impf- und Infektionsschutz Sorge und informieren sich rechtzeitig über sinnvollen Impf- und Infek-tionsschutz.
4.6. Sollten Mängel hinsichtlich der vertraglich vereinbarten Leistungen auftreten, stehen Ihnen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte erst zu, wenn Sie GLS über den Mangel informiert haben und eine angemessene Frist zur Nachbesserung oder Nacherfüllung gesetzt haben. Sofern ein Mangel nur unerheblich ist, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund durch beide Parteien bleibt unberührt. GLS empfiehlt für die Anzeige und Geltendmachung von Ansprüchen folgende E-Mail-Adresse zu verwenden: info@gls-sprachenzentrum.de.
5. Zahlungsbedingungen
5.1. Mit Vertragsschluss und Erhalt der Rechnung (siehe Ziffer 2.5) sind folgende Zahlungen zu leisten:
- Eine Anzahlung in Höhe von 20% auf den Programmpreis, die innerhalb von 14 Ta-gen nach Rechnungsdatum fällig ist und auf den Gesamtprogrammpreis angerechnet wird.
- Eine weitere Anzahlung in Höhe von 50% des Programmpreises, die 120 Tage vor Beginn des Programms fällig ist und ebenfalls auf den Gesamtprogrammpreis ange-rechnet wird.
- Der Restbetrag ist 60 Tage vor dem vertraglich vereinbarten Programmbeginn zur Zahlung fällig. Liegt der Vertragsschluss 60 Tage oder weniger vor dem vertraglich vereinbarten Programmbeginn, ist der Gesamtbetrag unmittelbar nach Vertragsschluss und der Rechnung fällig.
5.2. Entschädigungspauschalen sind sofort zur Zahlung fällig.
5.3. Befinden Sie sich in Zahlungsverzug, ist GLS nach Fälligkeit, Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Sie mit angemessenen Rücktrittskosten zu be-lasten, deren Höhe sich nach den Entschädigungspauschalen richtet. Dies gilt nicht, wenn GLS selbst nicht zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung be-reit und in der Lage ist oder wenn Ihnen ein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehal-tungsrecht zusteht.
5.4. Sofern nach Ihrem Rücktritt eine Entschädigung zu leisten ist, wird diese Entschädigungs-leistung mit der Anzahlung verrechnet. Differenzen sind sofort nach Rechnungsstellung fällig.
6. Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen
Nehmen Sie einzelne Leistungen aus Gründen, die ausschließlich in Ihrer Sphäre liegen (z.B. Krankheit, Verhinderung, vorzeitige Rückreise) und nicht von GLS zu vertreten sind,
nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung von Zahlungen, sofern GLS zur ordnungsgemäßen Erbringung der Leistungen bereit war.
7. Rücktritt durch den Teilnehmer vor Programmbeginn, Rücktrittsentschädigung
7.1. Sie können jederzeit vor Beginn des Programmes vom Vertrag zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder via E-Mail zu erklären.
7.2. Treten Sie vor Programmbeginn vom Vertrag zurück oder erscheinen Sie nicht zum Programm, verliert GLS den Anspruch auf den vereinbarten Programmpreis, kann aber eine angemessene Entschädigung für getroffene Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen, soweit Ihr Rücktritt nicht von GLS zu vertreten ist und/oder nicht wegen Störung der Ge-schäftsgrundlage oder infolge höherer Gewalt erfolgt. Höhere Gewalt ist ein unvorhergese-henes, von außen kommendes, von den Parteien nicht kontrollierbares oder zu vertretendes Ereignis, beispielsweise Naturkatastrophen, politische Unruhen, Streiks, Terrorakte, Krieg, Pandemien, behördliche Anordnungen.
7.3. GLS hat angemessene Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen dem Zugang der Rücktrittserklärung und dem Programmbeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von GLS, den zu erwartenden Er-stattungen durch Colleges und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Ver-wendung der Leistungen in einem prozentualen Verhältnis zum Gesamtpreis unter Be-rücksichtigung der unterschiedlichen Zahlungsbedingungen der Colleges wie folgt bemessen:
• Rücktritt ab Vertragsschluss bis 151. Tag vor Programmbeginn 20%
• Rücktritt vom 150. bis 61. Tag vor Programmbeginn 30%
• Rücktritt vom 60. bis 31. Tag vor Programmbeginn 50%
• Rücktritt vom 30. Tag bis zum Tag des Programmbeginns sowie
bei Nichterscheinen 60%
7.4. Es steht Ihnen frei, im konkreten Einzelfall nachzuweisen, dass GLS geringere oder keine Entschädigungskosten entstanden sind. GLS behält sich ebenfalls vor, anstelle der vorste-henden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit GLS nachweisen kann, dass wesentlich höhere Aufwendungen als die je-weils anwendbare Pauschale entstanden sind, insbesondere wenn von den Leistungserbrin-gern im Ausland keine oder nur wenig Rückzahlungen nach einer Stornierung geleistet wer-den. In diesem Fall ist GLS verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichti-gung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was GLS durch anderweitige Verwendung der Leistung erwirbt, konkret zu beziffern und zu belegen.
7.5. Geleistete Zahlungen auf den Programmpreis, welche die zu leistende Entschädigung übersteigen, wird GLS zurückzahlen. Soweit GLS infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung verpflichtet ist, hat GLS die Rückzahlung unverzüglich nach dem Rücktritt zu leisten.
8. Rücktritt durch GLS
8.1. GLS kann vor Programmbeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn GLS wegen Störung der Geschäftsgrundlage oder aufgrund höherer Gewalt im Sinne von Ziffer 7.2 dieser Ge-
Allgemeine Vertragsbedingungen für College-Programme von GLS
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schäftsbedingungen an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist. GLS hat den Rücktritt un-verzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes zu erklären. Sie haben im Falle eines Rück-tritts einen Anspruch auf Erstattung bereits geleisteter Zahlungen auf den Programmpreis, jedoch keinen Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung.
8.2. Bereits geleistete Zahlungen werden im Falle eines Rücktritts durch GLS gemäß vorstehen-der Ziffer unverzüglich zurückerstattet, es sei denn, Sie wünschen die Teilnahme an einem anderen gleichwertigen Programm, für das GLS Kapazitäten anbieten kann. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen mit den Kosten für das Ersatzprogramm verrechnet. Überzahlungen werden Ihnen unverzüglich erstattet.
9. Ausschluss des Teilnehmers von den vertraglichen Leistungen
9.1. Verletzen Sie Ihre Vertragspflichten oder stören Sie das Programm nachhaltig in einem Maße, dass GLS die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen, insbesondere der Schutz- und Sorgfaltspflichten von GLS gegenüber anderen Teilnehmern, bis zur verein-barten Beendigung des Programms nicht mehr zugemutet werden kann, hat GLS das Recht, Sie nach erfolgloser Abmahnung von den weiteren vertraglichen Leistungen auszuschließen.
9.2. In diesem Fall behält GLS den Anspruch auf den Programmpreis unter Anrechnung des Wertes ersparter Aufwendungen, Erstattungen oder Leistungen aus anderweitiger Verwen-dung der Leistung. Kosten für eine vorzeitige Rückbeförderung gehen zu Ihren Lasten.
10. Haftungsbeschränkung
10.1. GLS haftet für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzung sowie für Schäden wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Dies gilt auch für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen von GLS.
10.2. Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung haftet GLS nur bei Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung Sie vertrauen dürfen. Dabei haftet GLS nur beschränkt auf den jeweils bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden, höchstens jedoch auf den Betrag des Programmpreises. Dies gilt auch für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen von GLS. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
10.3. Eine Haftung für die rechtzeitige Erteilung beantragter Pässe oder Visa besteht auch dann nicht, wenn GLS mit der Besorgung beauftragt ist, außer GLS hat eigene Vertragspflichten schuldhaft verletzt. GLS haftet nur für Schäden, die aus der Missachtung Ihrer Vertrags-pflichten erfolgen, wenn GLS eigene Informationspflichten schuldhaft verletzt hat.
10.4. GLS haftet nicht für Schäden im Zusammenhang mit vermittelten Fremdleistungen Dritter, soweit diese Dritten erkennbar keine vertraglich vereinbarten Leistungen von GLS erbringen und diese Leistungen getrennt ausgewählt wurden. Eine Haftung besteht jedoch, soweit GLS eigene Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten verletzt.
11. Hinweis auf Beschwerdeverfahren via Online-Streitbeilegung
Auf die Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS) für Ver-braucher wird hingewiesen: ec.europa.eu/consumers/odr. GLS nimmt nicht an einem
freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist nicht hierzu verpflichtet.
12. Datenschutz
Personenbezogene Daten, die Sie zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Alle personenbezogenen Daten werden in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Ver-arbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richt-linie 95/46/EG („Datenschutz-Grundverordnung“) und nach den sonstigen geltenden Daten-schutzbestimmungen bearbeitet. Weitere Informationen zum Umgang mit personenbezoge-nen Daten finden sich in der Datenschutzerklärung von GLS.
13. Geltendes Recht, Schlussbestimmungen
13.1. Dieses Vertragsverhältnis, einschließlich der Form des Zustandekommens sowie sämtlicher sich aus ihm ergebenden Rechte und Pflichten, unterliegt deutschem Recht, soweit Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder in der Schweiz haben. In diesem Fall bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, anwendbar, sofern Sie nicht in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, also als Verbraucher (siehe Ziffer 2.7), handeln. Soweit Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in einem Mitgliedstaat der EU oder der Schweiz haben, gilt das Recht am Sitz von GLS.
13.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so wird hiervon die Wirksamkeit dieser Vereinbarung im Übrigen nicht berührt.
© Diese Vertragsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt. 07/2022 /D221-22.
Reiseveranstalter ist:
GLS Campus Berlin GmbH & Co. KG
Kastanienallee 82, 10435 Berlin
HRA 62662B Amtsgericht Berlin Charlottenburg
Umsatzsteuer Identifikationsnummer GLS: DE 36 838 4427
Stand: Juli 2024